Ein Fehler und 4% Umsatz sind verloren

Ab dem 25. Mai 2018 kommen umfangreiche Änderungen auf die Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten zu. Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Darf ich die Daten überhaupt verarbeiten?
  • Sind diese Daten gegen Missbrauch und Verlust geschützt?
  • Habe ich alles vollständig dokumentiert?

Wenn Sie diese drei Fragen nicht mit einem klaren JA beantworten können, sollten Sie sich um das Thema kümmern, denn es kommt Einiges auf Sie zu.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert umfangreiche Dokumentationen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Dabei geht es nicht nur um die offensichtlichen Informationen, wie zum Beispiel der Name, die Anschrift oder das Geburtsdatum, sondern auch um Daten, deren Personenbezug nicht gleich zu erkennen ist, wie zum Beispiel Session-ID, Geo-Daten oder auch das Auto-Kennzeichen.

Um diese Vorgaben einzuhalten, ist ggf. eine Überprüfung bzw. Anpassung der entsprechenden Prozesse und Verarbeitungsschritte nötig. Dazu sind Sie aufgefordert, das IT-Sicherheitskonzept entsprechend anzupassen.

Sind diese Daten einmal im Unternehmen, gilt es diese zu schützen, auch mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie sind verantwortlich, Ihre IT dem aktuellen Stand der Technik entsprechend aufzustellen und auch fortwährend anzupassen. Wer nicht handelt, riskiert bei Missachtung des Datenschutzes gemäß der DSGVO empfindliche Bußgelder.

Unsere Experten sind Ihre kompetenten Partner, sowohl für die regelkonforme als auch die technische Umsetzung der neuen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Unsere langjährige Erfahrung und ein namhafter Kundenkreis geben Ihnen die notwendige Sicherheit.

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